DER WEG ZUR THERAPIE

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Sie bestmöglichst
    auf Ihrem Weg zur Therapie begleiten und unterstützen können.

  • Sie benötigen für die Inanspruchnahme der Therapie eine 
    fach- oder hausärztliche Verordnung.

  • Diese müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.

  • Nun können Sie einen Termin mit einer unserer Therapeutinnen vereinbaren.

KOSTENDECKUNG

Da wir als Wahltherapeutinnen tätig sind,
übernimmt die Krankenkasse einen wesentlichen Teil der Therapiekosten. 

In einem ersten Schritt bekommen Sie am Monatsende von uns eine Teilrechnung.


Auf dieser Basis können Sie eine Rückerstattung der Kosten bei Ihrer
 Krankenkasse beantragen. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig
von der Krankenversicherungsanstalt, liegt jedoch bei mindestens 60%.

Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben,
wird die Therapie im vollen Umfang (100%) übernommen. 



Sollten Sie ein Bescheid nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz vorliegen haben, verrechnen wir die Therapie direkt mit dem Land Tirol (Abteilung Soziales).
Hier fällt für Sie nur ein geringer Selbstbehalt an.